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Amerika-Reise: Alles Wissenswerte zum ESTA-Antrag und zur Einreise in die USA

Amerika-Reise: Alles Wissenswerte zum ESTA-Antrag und zur Einreise in die USA

In die USA kann man eigentlich nur mit gültigem Visum einreisen. Für bestimmte Länder gilt jedoch eine vereinfachte Einreiseprozedur für Touristen und Geschäftsreisende. Das sogenannte „Visa Waiver Program“ (VWP) ermöglichte Staatsangehörigen von Ländern, die ins VWP aufgenommen wurden, bisher eine sehr unkomplizierte Einreise.

Man musste neben einem gültigen Reisepass lediglich ein Formular ausfüllen (meist im Flugzeug), das bei der Einreise vorgelegt wurde. In der heutigen Zeit reicht das der US-Einwanderungsbehörde nicht mehr aus. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden die Einreiseformalitäten auf ein neues Sicherheitslevel gehoben.

Das sogenannte ESTA-Verfahren ist heute standardmäßige Voraussetzung für die visafreie Einreise in die USA. Es stellt eine elektronische Verifizierung des Reisenden dar, die bereits vor Reiseantritt erfolgen muss. Doch wie genau funktioniert das und welche Kosten kommen auf den Reisenden zu?
 

Wie bekommt man eine ESTA-Genehmigung?

Das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) ist im Prinzip eine elektronische Reisegenehmigung, die von jedem Reisenden benötigt wird, der ohne Visum in die USA einreisen möchte. Diese Regelung gilt unabhängig vom Alter für alle Personen, also auch für Kinder.

Beantragt werden kann die ESTA-Genehmigung entweder in einer Auslandsvertretung der USA (Konsulat, Botschaft) oder ganz bequem online. Es gibt sowohl private Dienstleister, die die Abwicklung anbieten als auch die offiziellen Webseiten der amerikanischen Regierung (in Deutschland der US-Botschaft).

Die US-Behörden weisen darauf hin, dass diese Dienstleister nicht in ihrem Auftrag oder Namen handeln und die Beantragung über private Anbieter nicht schneller erfolgt als über die offiziellen Kanäle. Die ESTA-Genehmigung benötigt unter Umständen einige Tage Bearbeitungszeit, deswegen ist eine möglichst frühzeitige Beantragung sinnvoll.

Da eine ESTA bis zu zwei Jahre Gültigkeit besitzt, sollte man schon so früh wie möglich vor Reiseantritt die Formalitäten erledigen. Gibt es Probleme, lassen diese sich sonst vielleicht nicht kurzfristig aus dem Weg räumen.

Die Empfehlung der US-Regierung lautet, spätestens 72 Stunden vor Abflug die ESTA-Genehmigung zu beantragen, wenngleich Registrierungen auch noch kurz vor Abflug möglich sind.

Generell kann man mit einer einmal erteilten ESTA mehrfach in die USA einreisen, solange die zweijährige Gültigkeitsdauer besteht. Läuft der Reisepass allerdings früher ab, erlischt auch automatisch die ESTA.

Wichtig: Auch wenn man eine ESTA-Genehmigung erhalten hat, kann man unter Umständen aus bestimmten Gründen am Zoll oder von der Einreisebehörde vor Ort zurückgewiesen werden. Man hat also keinen Rechtsanspruch auf Einreise, wenn eine ESTA erteilt wurde.

Für die ESTA wird eine Bearbeitungsgebühr von 14$ erhoben, die man auf unterschiedliche Weise bezahlen kann. Da nur bezahlte ESTA-Anträge genehmigungsfähig sind, sollte man in eiligen Fällen per Kreditkarte oder Sofortüberweisung zahlen, damit die Bearbeitung sofort erfolgt.

Auch Paypal ist mittlerweile möglich, kann aber je nach Bezahlmethode länger dauern. Sollte man keine eigene Kreditkarte besitzen, kann man die Karte eines Bekannten oder Verwandten zur Bezahlung einsetzen. Bei privaten Dienstleistern können natürlich noch weitere Gebühren anfallen.

Was darf ich mit der ESTA?

Die ESTA-Genehmigung erlaubt eine Reise in die USA, aber noch nicht zwingend die Einreise. Das war jedoch früher mit dem berühmten grünen Formular auch nicht anders, denn Zoll oder Einreisebehörde konnten den Reisenden natürlich immer auch aus eigenem Ermessen noch zurückweisen. Liegen keine Gründe für eine Abweisung vor, kann man sich mit einem Reisepass und ESTA-Genehmigung bis zu 90 Tagen in den USA als Tourist aufhalten. Für längere Aufenthalte ist ein Visum notwendig.

Auch der Grenzübertritt nach Kanada oder Mexiko ist mit ESTA möglich, bei der Wiedereinreise muss man ggf. nachweisen, über genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt in den USA sowie die Rückreise zu verfügen (oder ein Rückflugticket besitzen). Beim Grenzübertritt von Mexiko oder Kanada aus wird außerdem eine Gebühr von sechs US-Dollar fällig.

Die ESTA wird nur in Verbindung mit einem gültigen Reisepass erteilt. Seit April 2016 ist für die visafreie Einreise zwingend ein elektronischer Pass vorgeschrieben. Kinderreisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt wurden, benötigen dagegen ein Visum. Wer mit seinen Kindern visafrei einreisen möchte, benötigt also auch für jedes Kind einen eigenen Reisepass. Ein Visum wird generell benötigt, wenn man mit einem Kinderausweis, Reiseausweis (auch für Ausländer) oder einem vorläufigen Reisepass einreisen möchte.

Was will ESTA von mir wissen?

Das ESTA-Formular wird online bereitgestellt und fragt diverse Informationen ab. Zunächst werden die persönlichen Daten erfasst, wie Name, Geburtsdatum und Passinformationen. Bei der Eingabe der Passnummer ist darauf zu achten, den Buchstaben „O“ und die Zahl „0“ nicht zu verwechseln.

Generell müssen alle Pflichtfelder (durch roten Stern gekennzeichnet) ausgefüllt werden. Wer die Fragen zu persönlich oder unangemessen findet, muss sie selbstverständlich nicht beantworten, kann dann aber auch keine ESTA-Genehmigung beantragen.

Nützlich beim Ausfüllen sind die Hilfe-Symbole (Fragezeichen), die weitere Informationen zu den einzelnen Fragen bereitstellen. Sind alle persönlichen Daten erfasst, geht es weiter mit den typischen „Einreisefragen“, die man in ähnlicher Form auch in den alten grünen Formularen beantworten musste. Diese erscheinen bisweilen etwas lächerlich, weil man auf manche Fragen nie mit „Ja“ antworten würde.

So lautet eine Frage: „Waren Sie jemals oder sind Sie gegenwärtig an Spionage- oder Sabotageakten, an terroristischen Aktivitäten oder an Völkermord beteiligt (…)“.

Der Hintergrund ist einfach ein juristischer. Kreuzt man die Fragen mit „Nein“ an und stellt sich später heraus, dass sie doch zutreffend waren, sind Ausweisung oder andere Strafverfolgungsmaßnahmen für die US-Justiz einfacher.

Überhaupt führt jedes „Ja“ in diesem Fragebogen automatisch zu einer Ablehnung des ESTA-Antrags. Das gilt auch für die Frage nach der Absicht zur Aufnahme einer Beschäftigung in den USA. Hat man vor, dort zu arbeiten (oder auch nur ein unbezahltes Praktikum zu absolvieren), sollte man gleich auf ESTA verzichten und lieber das richtige Visum beantragen.

Eine Ablehnung des ESTA-Antrags bedeutet nicht zwangsläufig ein Einreiseverbot; es bedeutet lediglich, dass man nicht visafrei einreisen darf bzw. dass weiterer Klärungsbedarf besteht. Die Daten werden mit den nationalen Strafverfolgungsbehörden des jeweiligen VWP-Landes abgeglichen.

Änderungen für das VWP-Programm

Um Terroristen die Einreise zu erschweren, wurden Anfang 2016 einige neue Regeln erlassen. So ist eine visumfreie Einreise nicht möglich, wenn der Staatsangehörige eines eigentlich VWP-befähigten Landes im Zeitraum ab März 2011 in bestimmte Länder gereist ist.

Dies betrifft Reisen nach:

  • Irak, Sudan, Iran, Syrien, Libyen, Somalia und Jemen

Außerdem ist die VWP-Einreise per ESTA-Genehmigung nicht mehr möglich für Staatsangehörige eines VWP-Landes, wenn sie eine doppelte Staatsbürgerschaft des Irak, Iran, Sudan oder Syrien besitzen. Dieser Personenkreis muss ein normales Visum im US-Konsulat bzw. der Botschaft beantragen.

Ausnahmen gibt es für Reisende, die aus diplomatischen oder militärischen Gründen im Auftrag eines VWP-Landes in eines der besagten Länder eingereist sind. In der Regel ist aber ansonsten stets ein Visum notwendig.

Bei besonderen humanitären, medizinischen oder anderen Notfällen können die US-Behörden ebenfalls Ausnahmen zulassen. Dies bedarf jedoch stets einer Einzelfallprüfung.

Die Behörden weisen darauf hin, dass es sich nicht um ein Einreiseverbot handelt, da besagte Personenkreise immer noch mit einem Visum in die USA einreisen können.

Was Sie sonst noch zu ESTA wissen sollten

Manchmal bleibt keine Zeit für eine ESTA-Genehmigung oder man hat eine kurzfristige Ablehnung bekommen. Muss man dennoch überraschend in die USA reisen, etwa für dringende Geschäftsreisen, aus medizinischen Gründen (z.B. zu einer Behandlung; auch ggf. für die Begleitung eines Patienten) oder wegen eines Todesfalls in der Familie, kann man einen Visa-Notfalltermin beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft bekommen. Dort wird dann geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen für die Erteilung eines Notfallvisums vorliegen und ggf. selbiges erteilt werden kann.

Wichtig: Man muss bestimmte Nachweise in Form von Dokumenten etc. erbringen, um eine Ausnahmeregelung dieser Art nutzen zu können. Informationen hierüber sowie die ESTA-Formulare findet man auf https://de.usembassy.gov/de/

Bildnachweis: Thinkstock / danielfela