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Kreditkartenzahlung stornieren – wie kann ich Kreditkartenumsätze zurückgeben?

Kreditkartenzahlung stornieren – wie kann ich Kreditkartenumsätze zurückgeben?

Einer der größten Vorteile der Kreditkarte liegt in ihrer hohen Sicherheit für den Kunden. Anders als bei den meisten übrigen Bezahlmethoden können falsche oder missbräuchlich getätigte Umsätze storniert werden. Das ist zum Beispiel beim Bezahlen per EC-Karte und PIN nicht so ohne Weiteres möglich.

Auch Überweisungen lassen sich nur dann stornieren, solange das Geld noch nicht bei der Empfängerbank angekommen ist. Natürlich kann man auch mit der Kreditkarte nicht jede beliebige Zahlung einfach stornieren, wenn sie rechtmäßig ist. Ausnahmen gibt es bei manchen Kreditkartenunternehmen, die ein solches Stornorecht in ihren AGB vermerkt haben.

Unabhängig davon können natürlich Händlerversprechen einen Umtausch bzw. eine Erstattung ermöglichen, dazu storniert man aber nicht einfach die Kartenzahlung, sondern muss die Sache mit dem Händler klären. Generell können also nur unrechtmäßige Kreditkartenabbuchungen storniert werden.
 

Was ist also eine unrechtmäßige Kreditkartenzahlung?

Der wichtigste Tipp zuerst: Prüfen Sie generell Ihre Kreditkartenabrechnung sofort nach Erhalt. Erscheinen einzelne (oder auch mehrere) Umsätze nicht plausibel, sollten Sie sofort prüfen, ob man Ihre Kreditkarte evtl. gestohlen hat oder sie von Ihnen verloren wurde.

In diesem Fall muss man sofort eine Kartensperre einrichten. Das kann man direkt bei der Bank veranlassen, die Ihnen die Kreditkarte ausgegeben hat, aber auch über die zentrale Karten-Sperrnummer. Unabhängig von einem Kartenverlust können natürlich noch vor dem Verlust rechtmäßige Umsätze getätigt worden sein.

Prüfen Sie also zunächst, ob folgende Merkmale vorliegen:

  • doppelte Belastung eines Betrages
  • Belastung der Kreditkarte in falscher Höhe
  • Händlerbezeichnung unbekannt
  • bestellte Ware wurde nicht geliefert, aber dennoch dem Kartenkonto belastet
  • ein Umsatz wurde definitiv nicht von Ihnen getätigt

Nicht alle Punkte sind unbedingt sofort ein Anlass, alarmiert zu sein. Lediglich der letzte Punkt lässt definitiv einen Betrug oder Missbrauch der Kreditkarte vermuten.

Wie lange hat man Zeit für die Stornierung?

Wenn eine unrechtmäßige Abbuchung auf der Kreditkartenrechnung auftaucht, muss der Kunde sie unverzüglich der Bank bzw. dem Kreditkartenherausgeber melden. Wichtig dabei ist, dass kein schuldhaftes Verzögern durch den Kunden vorliegt, also er beispielsweise wochenlang die Kreditkartenabrechnung nicht zur Kenntnis nimmt. Am besten sollte man stets nach Erhalt der Rechnung alle Posten durchgehen und checken, ob diese plausibel sind.

Früher galt eine sechswöchige Rückbuchungsfrist (ähnlich der Frist bei Lastschriften), die ab Zugang der Kreditkartenabrechnung lief. Es gibt Banken, die diese alte Frist in ihre neuen AGB übernommen haben, wobei die meisten Banken heute eine achtwöchige Frist als Grenze ansehen. Es ist also immer zu empfehlen, die Rechnung nicht lange unbeachtet zu lassen.

Generell sind natürlich auch Reklamationen nach Verstreichen der Frist auf dem Kulanzweg möglich. Viele Kreditkartenfirmen kommen ihren Kunden bei solchen Problemen entgegen, allerdings besteht darauf kein Rechtsanspruch und gegebenenfalls kann der beanstandete Geldbetrag dann verloren sein.

Was muss ich tun, um eine Kreditkartenabbuchung zu stornieren?

Nehmen Sie Kontakt zur Bank auf, die Ihnen die Kreditkarte ausgegeben hat. Dann erhalten Sie in der Regel ein entsprechendes Formular, das Sie ausfüllen müssen. Je nachdem, ob eine Filiale in der Nähe ist, können Sie das auch direkt vor Ort tun. Andernfalls bleibt der postalische Weg.

Neuere Anbieter, die alles online abwickeln, haben für Stornierungen in der Regel Funktionen auf der Webseite, mit denen einer Abbuchung widersprochen werden kann.

Sollte es sich um einen Kartendiebstahl handeln, sollten Sie der Bank entsprechende Unterlagen (z.B. Anzeige bei der Polizei) als Kopie schicken.

Gleiches gilt, wenn Sie mit einem Händler Ärger haben und deswegen die Zahlung stornieren möchten. Existiert darüber Korrespondenz, sollte diese der Bank ebenfalls vorgelegt werden.

Je mehr Informationen Sie der Bank geben können, umso besser. Welche Prozeduren für eine Stornierung im Einzelnen erforderlich sind, hängt außerdem vom jeweiligen Anbieter der Kreditkarte ab. Im Zweifelsfall sollte man sich also direkt dort erkundigen.

Muss eine Karte bei jeder Stornierung auch gesperrt werden?

Die Kartensperre ist ein wichtiges Instrument zur Schadensbegrenzung. Sie kommt vor allem dann zum Tragen, wenn man die Karte verloren hat oder sie gestohlen wurde (insbesondere im Ausland z.B. in den USA oder Australien heikel). Dann muss sofort eine Sperre veranlasst werden, je schneller desto besser.

Aber nicht jeder Stornierungsfall ist gleich so dramatisch. Bei einer fehlerhaften Abbuchung, bei der nur der Betrag nicht stimmt oder versehentlich doppelt belastet wurde, reicht normalerweise die Stornierung aus, weil nicht zwangsläufig ein Missbrauch vorliegt. Bei unbekannten Händlerbezeichnungen gilt dasselbe; hier empfiehlt sich übrigens eine genaue Überprüfung, ob der Buchungsvorgang wirklich nicht beabsichtigt war oder ob man nur die Händlerbezeichnung nicht kennt.

Unser Tipp: Prüfen Sie den Abbuchungs- bzw. Verwendungszweck
Bei Kartenzahlung informieren viele Händler nach Abschluss der Kaufabwicklung über die Bezeichnung, die auf der Kreditkartenrechnung später auftaucht. Erst wenn sich solche Probleme häufen und unplausible Kartenumsätze immer öfter vorkommen, sollte die Karte gesperrt werden, denn auch die Kreditkartendaten könnten gestohlen worden sein.

Viele Banken veranlassen bei ungewöhnlichen Aktivitäten außerdem vorsorgliche Sperren. Das kann für den Kunden nützlich sein, im Fall von Auslandsaufenthalten (besonders bei der Bargeldabhebung) aber auch etwas nerven.

Deswegen sollte man die Bank immer kurz informieren, falls man mit eventuell ungewöhnlichen Kartenaktivitäten rechnen muss und man die Kreditkarten für den Urlaub nutzen möchte.

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