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Wie bezahlt man mit einer Kreditkarte? Warum manchmal mit Unterschrift und wann mit PIN?

Wie bezahlt man mit einer Kreditkarte? Warum manchmal mit Unterschrift und wann mit PIN?

Als bargeldloses Zahlungsmittel sind Kreditkarten heute weder wegzudenken noch zu ersetzen. Obwohl es gerade in Deutschland noch immer eine gewisse Zurückhaltung im normalen Alltag gibt, Kreditkarten einzusetzen, akzeptieren immer mehr Läden, Supermärkte, Restaurants und andere Stellen die Kreditkarte.


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Bei manchen Bezahlvorgängen im Internet geht es gar nicht ohne, denn gerade im internationalen Zahlungsverkehr sind Überweisungen oder Zahlungen mit EC-Karten entweder gar nicht möglich oder mit horrenden Gebühren verbunden. Auch das Buchen von Hotelzimmern oder Mietwagen z.B. in den Australien kann zwingend an die Vorlage einer Kreditkarte gebunden sein.

Es gibt jedoch viele Irrtümer über Kreditkarten, besonders die Sicherheit betreffend. Dabei sind Kreditkarten in vielerlei Hinsicht sicherer als die meisten anderen Zahlungsmittel. So können falsche oder gar missbräuchliche Buchungen relativ einfach storniert werden, was bei Zahlung per EC-Karte mit PIN überhaupt nicht und ohne PIN nur im Rahmen der Lastschrift-Rückbuchung bei der Bank möglich ist.

Generell bieten Kreditkarten aber auch finanzielle Flexibilität, weil ihre Umsätze nicht sofort dem Girokonto belastet werden, sondern bequem über die monatliche Abrechnung beglichen werden können. Die Idee, dass dabei immer hohe Zinsen anfallen, ist übrigens falsch, denn tatsächlich räumen viele Kreditkartenfirmen ihren Kunden zinsfreie Zahlungsziele ein.

Wie eine Kreditkarte aber nun wirklich funktioniert und wie man mit einer Kreditkarte bezahlt, wollen wir anhand einiger Beispiele verdeutlichen.

Bezahlen mit Unterschrift oder per PIN?

Bei der EC-Karte sind wir es gewohnt, mit der PIN zu zahlen. Die meisten Geschäfte verwenden inzwischen dieses Verfahren, das früher gängige Zahlen per Unterschrift ist stark rückläufig. Anders bei den Kreditkarten. Sie können in der Regel ohne PIN eingesetzt werden, etwa an der Tankstelle, im Restaurant oder in Geschäften.

Man legt die Karte vor (am besten nicht aus der Hand geben, um die Anfertigung von Kopien zu verhindern). Sie wird durch ein Kartenlesegerät gezogen oder alternativ in den Chipleser gesteckt. Anschließend spuckt das Gerät zwei Zettel aus; einen Beleg, den man zu seinen Unterlagen nehmen sollte (wichtig für die spätere Überprüfung der Rechnung) sowie eine Zahlungsermächtigung, die man dem Händler mit der eigenen Unterschrift unterschreibt.

In Restaurants findet sich hier oft ein Extrafeld „TIP“ oder „Trinkgeld“. Es dient dazu, dem Kellner auch dann eine Anerkennung zu hinterlassen, wenn man keinerlei Bargeld mit sich führt. Hier kann man eine bestimmte Summe oder auch einen Prozentbetrag angeben, der dann bei der Kreditkartenabbuchung berücksichtigt wird. So gehört das Trinkgeld in einigen Ländern wie z.B. Kanada oder den USA zum Lohn der Arbeiter.

Unterschrift muss mit der Kreditkarte übereinstimmen!

Obwohl viele Händler es nicht tun, müssten sie eigentlich die Unterschriften auf Kreditkarte und Beleg abgleichen. Im Gegensatz zur EC-Kartenzahlung ist das Risiko für den Kunden aber durch die großzügigen Stornomöglichkeiten begrenzt.

Eine PIN wird bei dieser Art der Kreditkartenzahlung nur äußerst selten verlangt. Natürlich muss die Unterschrift mit der des Karteninhabers übereinstimmen; die oft versuchte Variante, einen anderen mit der eigenen Kreditkarte einkaufen zu schicken, ist nicht statthaft. Allerdings funktioniert es öfter, als man glaubt.

Benötigt man Partnerkarten, kann man diese oft sogar kostenlos hinzubuchen. Dann sind die Rechnungen auch einfacher auseinanderzuhalten. In unserem Kreditkarten Vergleich gibt es einige Anbieter die kostenlose Partner-Kreditkarten ausgeben.

Die PIN ist für die Kreditkarte eigentlich nur deswegen interessant, weil man mit ihr am Geldautomaten Bargeld bekommt. Dazu ist sie natürlich zwingend notwendig. Nicht alle Kreditkartenfirmen geben ungefragt eine PIN aus, wenn man also keine hat und etwa ins Ausland reisen möchte, sollte man die PIN rechtzeitig anfordern, damit die Kreditkarte für den Urlaub eingesetzt werden kann.

Es gibt jedoch auch Zusatzkarten, die die Funktion von Girokarten bzw. EC-Karten haben, aber dennoch dem Kreditkartenkonto belastet werden. Der Sinn liegt darin, die Akzeptanz für die Kreditkarten weiter zu vergrößern.

Und so funktioniert diese Art der Kreditkarte:

  • Will man beispielsweise im Discounter mit Kreditkarte zahlen, bekommt man meist nur ein Kopfschütteln zu sehen. Dann kann man die Zusatzkarte zücken, in der Regel eine VPay oder Maestro-Karte (nicht zu verwechseln mit MasterCard).
  • Es wird eine PIN abgefragt, die man wie bei der EC-Kartenzahlung eingibt. Ab und zu kann man auch mit diesen Karten per Unterschrift zahlen, dies ist aber inzwischen ebenso selten wie bei der EC-Karte selbst.

Es gilt trotzdem, dass die Umsätze nicht sofort einem Girokonto belastet werden, sondern wie alle anderen Kreditkartenumsätze auf der monatlichen Rechnung erscheinen. Die hier verlangte PIN ist nicht identisch mit der PIN der normalen Kreditkarte!

Bezahlen im Internet – ist das überhaupt sicher?

Gerade beim Online-Bezahlen hört man hinsichtlich der Kreditkarte allerhand Vorurteile und Halbwahrheiten. Es ist richtig, dass in der Frühzeit des Internets eine Kreditkartennummer Gold wert war, denn mit ihr konnte man allerhand Schindluder treiben. Dazu genügte es schon, die Kartendaten und den Namen des Inhabers zu kennen.

Das ist heute nicht mehr so einfach, denn für die Bezahlung im Internet kommen inzwischen Sicherheitsverfahren zum Einsatz. Diese können je nach Herausgeber der Kreditkarte unterschiedlich ausfallen.

Am gängigsten ist die Sicherheits-Prüfnummer auf der Kartenrückseite. Sie ist nicht erhaben geprägt (kann sich also nicht auf Durchschlägen abzeichnen) und gewährleistet, dass die reine Kenntnis von Name und Kartennummer zum Bezahlen nicht mehr ausreicht. Elektronische Verifizierungssysteme über mTAN (per SMS) oder ähnliche Verfahren wie das 3DSecure sind allerdings erheblich sicherer.

Immer auf sichere Verschlüsselung achten

Gerade bei internationalen Händlern ist die Kreditkarte unerlässlich. Aber auch beim Kauf von Apps für das Smartphone wird sie oft verlangt. Dann reicht es, die Kartendaten einmalig zu hinterlegen, um dann die Käufe unkompliziert im App-Shop durchführen zu können.

Dies gilt analog auch für andere Dienstleister, wie etwa On-Demand-Videoportale, Musikanbieter und andere, die eine unkomplizierte und sichere Bezahlmethode anbieten möchten. Hat man sogenannte 1-Click-Käufe aktiviert, ist keine weitere Bestätigung für den Kauf erforderlich. Irrtümlich getätigte Käufe können jedoch in der Regel problemlos storniert werden.

Gibt man seine Daten ein, ist die Sicherheit immer oberstes Gebot. Deswegen ist eine verschlüsselte Datenübertragung per SSL-Standard zu empfehlen. Bietet der Händler diese Möglichkeit nicht an, verzichten Sie lieber auf den Kauf. Webseiten mit SSL-Protokoll verwenden das Kürzel „https“ statt „http“, am Browser auch meist durch ein Schlosssymbol gekennzeichnet.

Wichtiger Tipp zum Einsatz der Kreditkarte

Beim Online-Bezahlen wird niemals die PIN der Kreditkarte abgefragt! Lediglich die bereits erwähnte Kartenprüfnummer auf der Rückseite muss zusätzlich zu den normalen Kartendaten angegeben werden. Diese wird manchmal auch als CVC2 oder CVV2 bezeichnet. Dadurch weiß der Händler, dass der Kunde die Karte tatsächlich vorliegen hat (und nicht etwa nur die Kartendaten).

Bei Bestellungen im Internet kann das Zahlen mit Kreditkarte auch deswegen Sinn machen, weil manche Anbieter bei Online-Käufen eine Zusatzversicherung haben, die den Lieferschutz bei Verlust oder Beschädigung gewährleistet.

Bildnachweis: Thinkstock / Poike