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Deutschland im Vergleich zur USA: Was passiert im Todesfall mit Kreditkartenschulden?
Veröffentlicht am 27. Oktober 2016 - Redakteur: Oliver Polenz

Deutschland im Vergleich zur USA: Was passiert im Todesfall mit Kreditkartenschulden?

Es ist interessant, wie sehr die Gesetze und Gepflogenheiten sich in den verschiedenen Ländern unterscheiden, wenn es um das Thema Tod und Erben geht. Beim Vererben denken die meisten immer nur daran, was am Ende übrig bleibt, doch tatsächlich kann es auch passieren, dass man nichts als Schulden erbt.

In Deutschland ist die Gesetzeslage relativ einheitlich und (von einigen Ausnahmen abgesehen) vergleichsweise eindeutig: Wer ein Erbe antritt, übernimmt damit auch die Schulden des Erblassers.

Da man als rechtlich infrage kommender Erbe automatisch eine Hinterlassenschaft annimmt, wenn man nicht aktiv widerspricht, muss man innerhalb der gesetzlichen Frist das Erbe beim Nachlassgericht ablehnen, wenn man diese Schulden nicht zahlen möchte. Dann gibt es aber eben auch nichts aus dem Nachlass. Deswegen sollte man sich gut überlegen und gegebenenfalls anwaltlichen Rat einholen, ob man ein Erbe einfach so ausschlägt.
 

Erbe ausschlagen oder annehmen?

Entscheidend ist, wie die Bilanz unter dem Strich ausfällt. Wer zum Beispiel ein Haus mit Grund und Boden erbt, auf dem noch eine Restschuld von 10.000 Euro liegen, sollte das Erbe vermutlich annehmen. Diese Empfehlung gilt im Prinzip für alle Schulden.

Wichtig dabei: Man kann auch noch nach Ablauf der eigentlichen Frist das Erbe im Nachhinein ablehnen, wenn Schulden erst später bekannt werden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Ehepartner, die zum Beispiel ein gemeinsames Konto führten, sind unabhängig von der Nachlassfrage natürlich weiterhin als Gesamtschuldner haftbar, das gilt ebenso für Kredite oder Kreditkarten, die über ein gemeinsames Konto laufen.

Achtung: Nicht in voller Höhe haftbar ist man unter Umständen, wenn man nur ein berechtigter Nutzer einer Kreditkarte war (etwa ein Kind in Ausbildung, das eine Zusatzkarte vom Vater nutzen durfte)

In Amerika gelten andere Regeln

In den USA ist die Regelung zu den Schulden abhängig vom jeweiligen Bundesstaat, in dem man lebt. Pauschale Antworten kann man in Amerika also nicht geben, wenn es darum geht, ob Hinterbliebene für Kreditkartenschulden haften oder nicht.

Prinzipiell gilt auch hier, dass „berechtigte Nutzer“ nicht zwangsläufig für die Schulden haften, solange sie kein Mitinhaber des Kontos waren. Ein wichtiger Unterschied zu Deutschland: Selbst wenn man als Hinterbliebener für Schulden aufzukommen hat, gilt in Amerika, dass der Nachlass gegen die Schulden aufgerechnet werden muss.

Das bedeutet, hat der Verstorbene Schulden, muss versucht werden, diese aus dem Nachlass zu begleichen (etwa durch den Verkauf eines Hauses). Hat der Verstorbene jedoch nicht genug hinterlassen, um die Schulden zu begleichen, geht der Gläubiger unter Umständen leer aus. Anders als in Deutschland geht die Haftung für die Schulden also nicht automatisch auf den gesetzlichen Erben über.

Ein guter Rat für alle Hinterbliebenen ist, nicht einfach auf das Wort der Gläubiger zu vertrauen. Ob in den USA oder in Deutschland; nicht jeder, der behauptet, eine offene Rechnung zu haben, hat einen Anspruch auf Begleichung.

So können beispielsweise Verjährungsfristen bestimmte Rechnungen längst obsolet gemacht haben oder Ansprüche anderweitig irrelevant geworden sein. Daher sollte man nie allein auf das Wort der Gläubiger vertrauen, sondern stets Belege einfordern, die eine Zahlungspflicht begründen. Wer sich unsicher ist, sollte sowohl in Fragen der Nachlassregelung als auch bei unerwarteten Forderungen Dritter anwaltlichen Rat einholen.

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