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Oberster Gerichtshof der USA befasst sich mit Kreditkarten-Zuschlägen bei Einzelhändlern
Veröffentlicht am 6. Oktober 2016 - Redakteur: Oliver Polenz

Oberster Gerichtshof der USA befasst sich mit Kreditkarten-Zuschlägen bei Einzelhändlern

Händler, die Kartenzahlung anbieten, sind nicht immer erfreut darüber, denn in der Regel müssen sie eine Provision an die Kreditkartenfirma abführen, die zu ihren Lasten geht. In den USA ist es daher gängige Praxis in vielen Läden, einen Zuschlag bei Kartenzahlung zu verlangen, um diese Gebühren auf die Kunden abzuwälzen.

Im Bundesstaat New York wurde daher vor einigen Jahren ein Gesetz erlassen, dass es Einzelhändlern verbietet, solche Zuschläge gegenüber Kunden zu erheben, die einen Kauf nicht in bar zahlen, sondern die Kreditkarte nutzen.

Der oberste Gerichtshof soll sich nun mit der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes befassen, die von den Klägern in Zweifel gezogen wird. Nicht nur in New York gibt es ein solches Gesetz, auch in neun anderen US-Bundesstaaten haben die Gesetzgeber entsprechende Regelungen eingeführt.

Bislang sind die Bundesrichter bei zwei ähnlichen Klagen zu derartigen Gesetzen in Florida und Texas jedoch nicht aktiv geworden. Nun aber berufen sich die Händler darauf, dass die Vorschrift ihre verfassungsmäßigen Rechte verletze, wodurch das Oberste Gericht zuständig werde.
 

Benachteiligung der Kunden in den USA

Es ist nicht neu, dass sich Händler über die Kreditkartengebühren beschweren, die durchschnittlich etwa zwei Prozent des Umsatzes ausmachen. Vor allem bei MasterCard und Visa ist dies gegenüber den Einzelhändlern gängige Praxis. Über die Zuschläge wollten die Händler diese Kosten an ihre Kunden weiterreichen.

Durch das New Yorker Gesetz drohen Einzelhändlern, die diese Praxis weiterhin verfolgen, rechtliche Konsequenzen in Form einer Geldstrafe in Höhe von 500 US-Dollar sowie im Extremfall Haftstrafen von bis zu einem Jahr.

Geklagt haben nun stellvertretend fünf Geschäfte gegen das Gesetz. Bereits im Jahr 2013 gab ihnen ein Bezirksgericht Recht und begründete die Entscheidung damit, dass das Gesetz zur Verwirrung der Verbraucher beitrage.

Eine höhere Instanz entschied jedoch zugunsten des Staates, wodurch das Gesetz weiter gültig blieb. Mehrere Händler schlossen sich daher nun zu einer Klage beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten zusammen.

Die Anwälte der Unternehmer begründen die Klage gegen das New Yorker Gesetz damit, dass es das Recht auf „freie Rede“ (respektive Preisgestaltung) einschränke und somit die Interessen von Geschäftsleuten unterdrücke. Außerdem schädige das Gesetz die Wirtschaft und belaste einkommensschwache Verbraucher überproportional hoch.

Staat verbietet Gebühren, aber erlaubt Rabatte

Gerade das letzte Argument finden die Vertreter des Staates nicht nachvollziehbar, denn ihrer Ansicht nach sollten sich Verbraucher auf die Preisauszeichnung verlassen können. Statt dessen würden sie regelmäßig an der Kasse durch die Zusatzgebühren überrascht und hätten kaum Gelegenheit, sich den Kauf noch einmal anders zu überlegen.

Außerdem argumentieren die Staatsvertreter, dass das Gesetz zwar die Erhebung eines zweiprozentigen Aufschlags bei Kartenzahlung verbiete, nicht jedoch einen Rabatt in gleicher Höhe bei Barzahlung. Insofern bliebe es den Händlern freigestellt, die Gebühr bereits in die Verkaufspreise einzuberechnen und den Barzahlern dann eben einen entsprechenden Nachlass zu gewähren.

Früher gab es zudem Regelungen in den Verträgen zwischen Kreditkartenfirmen und Einzelhändlern, die den Händlern die Erhebung von Zuschlägen gegenüber den Kunden explizit untersagten. Diese Regel wurde 2013 aus den Verträgen gestrichen und kurze Zeit später reichten die Kläger ihre rechtlichen Schritte gegen das Gesetz in New York ein.

Das Gericht wird nun in den kommenden Monaten die Argumente der Beteiligten hören. Mit einer Entscheidung wird spätestens bis Juni nächsten Jahres gerechnet. In Deutschland sind die Gebühren, die bei Kartenzahlung erhoben werden, grundsätzlich Sache des Händlers. Dies gilt sowohl für Kreditkarten als auch für EC-Kartenzahlung.

Um gerade bei kleinen Umsätzen die Transaktionskosten zu sparen, erlauben deutsche Händler bisweilen eine Kartenzahlung erst ab einem bestimmten Mindestumsatz, meistens zehn Euro. Dies ist jedoch mit keinen Mehrkosten für den Kunden verbunden.

Außerdem gilt in Deutschland eine Auszeichnungspflicht, die den Endpreis nennen muss. Versteckte Gebühren oder Steuern dürfen nicht erst an der Kasse aufgeschlagen werden.

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